AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns abgeschlossenen Verträge ausschließlich. Abweichende und anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir hätten deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Durch unsere Reservierungsbestätigung unterbreiten wir dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss für die Nutzung der Veranstaltungsräume im angegebenen Veranstaltungszeitraum einschließlich der angegebenen Leistungen. An dieses Angebot halten wir uns 10 Tage lang gebunden.

Der Kunde kann dieses Angebot durch Rücksendung der gegengezeichneten Reservierungsbestätigung innerhalb der vorgenannten Frist annehmen. Mit der Annahme ist der Vertrag verbindlich zustande gekommen.

3. Leistungen und Leistungszeit

3.1 Wir verpflichten uns, die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

3.2 Die Veranstaltungsräume werden dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Wird dieser Zeitraum aus von uns nicht zu vertretenden Gründen überschritten, so sind wir berechtigt, die zusätzliche Leistungszeit angemessen in Rechnung zu stellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich geltender Umsatzsteuer. Im Falle einer etwaigen Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst.

4.2 Rechnungen sind binnen fünf Tagen ab Rechnungszugang zu begleichen.

5. Vergütung bei Nichterscheinen

5.1 Nimmt der Kunde vom Vertrag Abstand, ohne dass ein gesetzlicher Rücktrittsgrund oder ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt, so steht uns ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zu, jedoch unter Anrechnung der Aufwendungen, die wir durch die Nichtinanspruchnahme unserer Leistungen erspart haben sowie der Einnahmen, die wir durch anderweitige Verwendung der Räumlichkeiten und/oder der Leistungen erzielen oder deren Erzielung wir treuwidrig unterlassen. Wir sind berechtigt, die Entschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts pauschal wie folgt zu berechnen:
> 6 Monate vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 10 % des vertraglich vereinbarten Betrages;
< 6 Monate bis 3 Monate vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages;
< 3 Monate bis ein Monat vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 75 % des vertraglich vereinbarten Betrages;
< ein Monat vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns: 85 % des vertraglich vereinbarten Betrages.

5.2 Soweit die Abrechnung von Leistungen gemäß der Vertragsvereinbarung nach der Anzahl der Teilnehmer vorzunehmen ist, erfolgt die Berechnung der Pauschale nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit für Speisen und Getränke noch kein Betrag vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.

5.3 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns bei Zugrundelegung der unter Ziff. 5.2 darlegten Berechnungsmethode ein wesentlich niedrigerer Betrag zusteht als die geforderte Pauschale. Wir sind berechtigt, nachzuweisen, dass uns hiernach ein höherer als der pauschalierte Anspruch zusteht.

6. Rücktritt

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
– der Kunde vereinbarte Vorauszahlungen trotz Nachfristsetzung nicht leistet;
– der Kunde über den Veranstaltungszweck oder den Veranstalter schuldhaft falsche Angaben macht;
– Grund zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung die Sicherheit oder unser öffentliches Ansehen gefährdet, ohne dass dies von uns zu vertreten ist;
– Ereignisse höherer Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Leistungserbringung zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich machen.
Anderweitige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

7. Mitbringen und Mitnahme von Speisen und Getränken

7.1 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke zum Verzehr während der Veranstaltung ist nicht gestattet.

7.2 Es ist uns aufgrund der geltenden lebensmittelhygienischen Vorschriften nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie der Grundsätze der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP) leider nicht möglich, Ihnen die Mitnahme von Speisen oder Getränken zu gestatten.

8. Mitgebrachte Gegenstände

8.1 Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Für Sach- oder Vermögensschäden infolge des Verlusts oder der Beschädigung von Gegenständen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn diese wurden durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 9.1 herbeigeführt. In dem zuletzt genannten Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.

8.2 Die Anbringung von Dekorationsmaterial in den Veranstaltungsräumen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wird dies auf Verlangen nicht nachgewiesen, ist der Kunde verpflichtet, das Material zu entfernen.

8.3 Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche Dekorationsmaterialien und anderweitige mitgebrachte Gegenstände unverzüglich zu entfernen. Verpackungsmaterial, das durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmer oder im Auftrag des Kunden tätige Dritte in die Veranstaltungsräume verbracht wurde, ist durch den Kunden zu entsorgen.

8.4 Kommt der Kunde den nach Ziff. 8.2 Satz 3 und 8.3 bestehenden Pflichten trotz Aufforderung nicht nach, so sind wir berechtigt, die Entfernung auf Kosten des Kunden selbst vorzunehmen. Werden entfernte Gegenstände trotz Aufforderung nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Kunden einzulagern und zurückgelassene Verpackungsmaterialien auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Wir haften für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir hiernach haften, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.

9.2 Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.

9.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch dann, wenn der Kunde anstelle eines Schadensersatzanspruchs Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend macht.

9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für etwaige Schäden am Gebäude oder Inventar der Veranstaltungsräume, die durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder die mit seiner Zustimmung anwesenden Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft verursacht werden.

11. Änderungen der Teilnehmerzahl

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Vertragsschluss die Teilnehmerzahl mitzuteilen. Etwaige Änderungen der Teilnehmerzahl sind uns frühzeitig, spätestens jedoch 10 Werktage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen.

11.2 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf unserer Zustimmung.

11.3 Soweit die Abrechnung von Leistungen gemäß der Vertragsvereinbarung nach der Anzahl der Teilnehmer vorzunehmen ist, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Bleibt die tatsächliche Teilnehmerzahl hinter der zuletzt vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % zurück, so sind wir jedoch berechtigt, die Abrechnung auf der Grundlage von 95 % der vereinbarten Teilnehmerzahl abzurechnen. Dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass wir aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzliche Aufwendungen erspart haben und der Preis daher um diese zu mindern ist.

11.4 Bleibt die gemäß Ziff. 11.1 mitgeteilte Teilnehmerzahl hinter der bei Vertragsschluss angegebenen Teilnehmerzahl, auf deren Grundlage die Preiskalkulation erfolgt ist, um mehr als 40 % zurück, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise für die nach Teilnehmern abzurechenden Leistungen angemessen zu erhöhen, wobei die Erhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises nicht überschreiten darf.

12. Genehmigungen
12.1 Das Abbrennen von Feuerwerk jeder Art ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

12.2 Etwaige für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Auflagen.

12.3 Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben (insbesondere, aber nicht aus-schließlich GEMA-Gebühren) sind durch den Kunden unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten.

13. Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg vereinbart.

Stand: August 2018

Betreiberinformation

CLAUSEN’S VIERLÄNDER LANDHAUS
EVENTLOCATION
Curslacker Heerweg 2a
21039 Hamburg

Geschäftsführer:
Niko Clausen

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